Verlängerung von Wohn‑ und Schulzuwendungen bis 2029
abgestimmt am
23.04.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz verlängert finanzielle Unterstützungsleistungen für Wohnen und Schulmaterialien bis Ende 2029, stellt dafür jährlich 28 Mio. € bzw. 15 Mio. € bereit und erweitert die Befugnisse der Behörden zur Datenabfrage.
einfache MehrheitXXVIII23.04.2026
Gesetz
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Die Unterstützung im Bereich Wohnen wird bis zum 31.12.2029 fortgeführt; der Bund stellt dafür jährlich 28 Mio. € bereit (ab 2027).
Sachzuwendungen für Schülerinnen und Schüler (Schulmaterialien) bleiben bis zum 31.12.2029 erhalten; dafür sind jährlich 15 Mio. € vom Bund vorgesehen.
Die Abwicklungsstellen dürfen Daten aus dem Melderegister und der Transparenzdatenbank abfragen, um Anträge zu prüfen und Rückforderungen zu ermöglichen.
Die bereits abgeschlossenen Programme (§ 2a‑3a und § 3c‑3e) werden aus dem Gesetz entfernt, weil sie nicht mehr benötigt werden.
Die Rednerin unterstützt den Schutz vor Obdachlosigkeit durch den Wohnschirm, wirft der Regierung jedoch mangelnde Transparenz bei der Verteilung von Sozialleistungen an Drittstaatsangehörige vor. Zudem kritisiert sie den Missbrauch von Gutscheinen und fordert eine stärkere Fokussierung auf österreichische Staatsbürger.
Josef Muchitsch (SPÖ) spricht sich für die Fortführung des Wohnschirms und des Schulstartpakets aus. Er betont, dass diese Hilfen bereits tausenden Menschen, insbesondere Kindern, vor der Obdachlosigkeit bewahrt haben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.