Änderung des Richterdienst- und Arbeitsgerichtsgesetzes zur Förderung der Zweisprachigkeit
abgestimmt am
07.07.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz ermöglicht die Bevorzugung zweisprachiger Bewerber für den Richterdienst in Graz und passt die gerichtliche Zuständigkeit für bestimmte ausländische Wohnsitze an.
einfache MehrheitXXVIII07.07.2026
Gesetz
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Bevorzugung von zweisprachigen Bewerbern (Deutsch/Slowenisch) bei der Auswahl von Richterinnen und Richtern im Raum Graz.
Klarstellung, dass weitere Amtssprachen im Rahmen der Dienstanforderungen als relevante Sprachkenntnisse gelten.
Änderung der gerichtlichen Zuständigkeit für Versicherte mit Wohnsitz in Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Kroatien oder Slowenien hin zum Landesgericht Klagenfurt.
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.