Reform des Familienlastenausgleichs und Kinderbetreuungsgeldes
abgestimmt am
23.09.2026
Zusammenfassung
Das Gesetz regelt den Ausschluss von Familienbeihilfe für Grundversorgungsbeziehende und erleichtert gleichzeitig den Zugang zu Familienleistungen für subsidiär Schutzberechtigte und Ukraine-Vertriebene.
einfache MehrheitXXVIII23.09.2026
Gesetz
Familie
Familienleistungsausgleich
Schwerpunkte
Ausschluss von Familienbeihilfe für Personen, die bereits Leistungen aus der Grundversorgung beziehen.
Eine Ausnahme vom Ausschluss besteht, wenn das Kind eine erhebliche Behinderung hat.
Für subsidiär Schutzberechtigte entfällt das Erfordernis einer Erwerbstätigkeit für den Familienbeihilfenanspruch.
Ukraine-Vertriebene erhalten Familienbeihilfe, sofern sie keine Grundversorgung beziehen.
Die Rednerin kritisiert, dass der Zugang zu Leistungen für ukrainische Vertriebene erleichtert wird, während österreichische Familien unter bürokratischen Hürden beim Kinderbetreuungsgeld leiden. Sie fordert Mitwirkungspflichten für Leistungsbezieher und eine Vereinfachung der Antragsverfahren.
Die Rednerin befürwortet die Verlängerung der Leistungen für Geflüchtete aus der Ukraine, spricht sich jedoch gegen eine doppelte staatliche Unterstützung aus. Wer Grundversorgung erhält, soll keine zusätzliche Familienbeihilfe bekommen, um das System gerechter zu gestalten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.