Ehe‑ und Partnerschaftsrechts‑Änderungsgesetz 2025 (EPaRÄG 2025)
abgestimmt am
10.07.2025
Zusammenfassung
Das Gesetz legt das Mindestalter für Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften auf 18 Jahre fest, verbietet Ehen zwischen Verwandten bis zum vierten Grad der Seitenlinie und gibt der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, solche Ehen bei fehlender Ehe‑ oder Partnerschaftsfähigkeit anzufechten. Inkrafttreten: 1. August 2025.
einfache MehrheitXXVIII10.07.2025
Gesetz
Strafrecht
Personenstand
Schwerpunkte
Das Eheverbot wird auf Verwandte bis zum vierten Grad der Seitenlinie ausgeweitet, sodass Cousins, Cousinen und ähnliche Verwandtschaftsbeziehungen nicht mehr heiraten dürfen.
Das Verbot gilt ebenfalls für Adoptivkinder: Sie dürfen nicht mit ihren Adoptiveltern oder deren Verwandten bis zum vierten Grad heiraten.
Das Mindestalter für die Eheschließung und die Begründung einer eingetragenen Partnerschaft wird auf 18 Jahre festgelegt, ohne Ausnahmen.
Der bisherige § 35, der die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters für minderjährige Eheschließungen regelte, wird aufgehoben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.