Verpflichtende Herkunfts‑ und Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch, Milch & Eier ab 01.07.2026
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung ab dem 1. Juli 2026 eine verpflichtende Herkunfts‑ und Tierhaltungskennzeichnung für Fleisch, Milch, Eier und deren Verarbeitungsprodukte in der gesamten Gastronomie einführt, um Transparenz zu schaffen und den Tierschutz zu stärken.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Entschließung
Handel
Industrie
Tierschutz
Tiermedizin
Unternehmen und Wettbewerb
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Einführung einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier sowie deren Verarbeitungsprodukte in der gesamten Gastronomie.
Einführung einer verpflichtenden Tierhaltungskennzeichnung für dieselben Produktgruppen, ebenfalls ab dem 1. Juli 2026.
Ziel ist mehr Transparenz für Konsument:innen, damit sie tierfreundliche und regionale Produkte gezielt auswählen können.
Erwartete positive Effekte: höhere Nachfrage nach österreichischen, tierwohl‑konformen Lebensmitteln und fairere Preise für Vorreiter‑Bäuer:innen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.