Wiederaufnahme ukrainischer Kriegsvertriebener in die Krankenversicherung
abgestimmt am
15.10.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Ministerin auf, eine Verordnung nach § 9 ASVG zu erlassen, die ukrainischen Kriegsvertriebenen einen schnellen und lückenlosen Zugang zur Krankenversicherung ermöglicht, insbesondere für Personen in finanziellen Härtefällen.
einfache MehrheitXXVIII15.10.2025
Entschließung
Flüchtling
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Ukrainische Kriegsvertriebene verloren nach dem 31. Mai 2025 den Anspruch auf die staatlich bezahlte Krankenversicherung, weil die befristete Verordnung auslief.
Viele Betroffene erhalten nur geringe ukrainische Pensionen (ca. 600 € pro Monat) und können die Selbstversicherungsprämie von rund 527 € pro Monat nicht tragen.
Der Antrag verlangt, dass die Ministerin eine Verordnung nach § 9 ASVG erarbeitet, die einen schnellen, unkomplizierten und lückenlosen Zugang zur Krankenversicherung für ukrainische Geflüchtete sicherstellt, insbesondere für Härtefälle.
Durch die neue Verordnung sollen Personen, die erst kürzlich nach Österreich gekommen sind und die sechs‑monatige Wartefrist noch nicht erfüllt haben, sofort medizinisch versorgt werden können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.