Verpflichtung der BPK zu jährlichen Prüfberichten und unabhängiger Prüfung
abgestimmt am
12.12.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Beschaffungs‑Prüfkommission jährlich einen Prüfbericht an den Nationalrat übermittelt und jedes ihrer Mitglieder eigenständig Beschaffungsvorgänge prüfen darf, um Transparenz und Unabhängigkeit zu stärken.
einfache MehrheitXXVIII12.12.2025
Entschließung
Verteidigung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll dem Nationalrat eine Gesetzesnovelle vorlegen, die die BPK verpflichtet, jährlich einen Prüfbericht zu erstellen und zu übermitteln.
Jedes Mitglied der Beschaffungs‑Prüfkommission muss eigenständig Beschaffungsvorgänge prüfen können, ohne vorherige Zustimmung der Verteidigungsministerin.
Der Antrag begründet sich mit der siebenmonatigen Verspätung des Jahresberichts 2024 und kritischen Kommentaren der BPK zu politisch beeinflussten Beschaffungen (z. B. C‑130, mFAL).
Durch die Novellierung soll die Transparenz und Kontrolle über Verteidigungsbeschaffungen gestärkt werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.