Basisversorgung für Asylwerber statt voller Leistungszugang
abgestimmt am
26.02.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylwerber künftig nur noch eine medizinische Basisversorgung erhalten – also Leistungen bei akuten Notfällen, Unfällen und Entbindungen – und keinen vollen Zugriff mehr auf alle öffentlich finanzierten Gesundheitsleistungen haben. Ziel ist mehr Fairness und finanzielle Verantwortung gegenüber den Steuer‑ und Beitragszahlern.
einfache MehrheitXXVIII26.02.2026
Entschließung
Flüchtling
Gesundheit
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt, dass die Bundesregierung die rechtliche Grundlage schafft, Asylwerbern nur noch eine Basisversorgung zu gewähren.
Die Basisversorgung soll akute Notfälle, Unfälle und Entbindungen abdecken, aber keine elektiven oder chronischen Behandlungen umfassen.
Die Maßnahme wird mit den Grundsätzen von Effizienz, Wirksamkeit und Verantwortlichkeit gegenüber den Beitragszahlern begründet.
Der Antrag bezieht sich auf die Entschließung des Nationalrates vom 26. April 2013 (E 301‑NR/XXIV.GP) und den Monitoringbericht 2025.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.