Einrichtung von Schutzzonen um Abtreibungs‑Einrichtungen
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Sicherheitspolizeigesetz zu ändern, um Schutzzonen von bis zu 150 Metern rund um Einrichtungen für Schwangerschaftsabbrüche einzuführen. Ziel ist, Patient*innen und Personal vor Belästigungen und Einschüchterungen durch Abtreibungsgegner*innen zu schützen.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Entschließung
Frau
Gesundheit
Gleichbehandlung
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Antrag will das Sicherheitspolizeigesetz (SPG) um eine neue Regelung ergänzen, die Schutzzonen von bis zu 150 Metern um Abtreibungs‑ und Beratungseinrichtungen erlaubt.
Schutzzonen sollen das Betreten für Personen verbieten, die nachweislich belästigen oder Einfluss nehmen wollen, und bei Verstößen Bußgelder vorsehen.
Der Gesetzentwurf soll von der Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung sowie vom Bundesminister für Inneres und der Bundesministerin für Justiz erarbeitet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.