Förderung schwangerer Frauen – Ausbau von Beratung, Finanzhilfen und Bedenkzeit bei Schwangerschaftsabbruch
abgestimmt am
26.03.2026
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Bundesregierung auf, das Beratungsangebot für Schwangere auszubauen, finanzielle Unterstützungsleistungen zu erhöhen und eine verpflichtende Bedenkzeit von drei Tagen vor einem Schwangerschaftsabbruch einzuführen. Ziel ist, Frauen in schwierigen Situationen besser zu unterstützen und echte Wahlfreiheit zu sichern.
einfache MehrheitXXVIII26.03.2026
Entschließung
Frau
Familie
Gesundheit
Gleichbehandlung
Schwerpunkte
Ausbau des psychosozialen Beratungsangebots für Schwangere, insbesondere durch Erweiterung von Beratungsstellen und Schulungen des Fachpersonals in Krisenintervention und Schwangerschaftskonfliktberatung.
Erhöhung finanzieller Unterstützungsleistungen für werdende Mütter sowie gezielte Fördermaßnahmen für alleinerziehende und einkommensschwache Schwangere.
Einführung einer verpflichtenden Bedenkzeit von mindestens drei Kalendertagen zwischen Anmeldung und Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs, um ausreichende Information, Reflexion und Beratung zu gewährleisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.