Verlängerung des Strompreiskostenausgleichs bis 2030
abgestimmt am
24.04.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Verlängerung des Strompreiskosten‑Ausgleichsgesetzes bis 2030, um energieintensive Unternehmen vor hohen Strompreisen zu schützen und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU‑Ländern zu vermeiden.
einfache MehrheitXXVIII24.04.2025
Entschließung
Preis
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Der Antrag verlangt die Verlängerung des Strompreiskosten‑Ausgleichsgesetzes (SAG) bis zum Jahr 2030.
Ziel ist, energieintensive Unternehmen vor den stark gestiegenen Strompreisen zu schützen und Wettbewerbsnachteile gegenüber anderen EU‑Ländern zu verhindern.
Die Maßnahme soll das Risiko von Carbon Leakage reduzieren, also die Verlagerung von Produktion in Länder mit niedrigeren Energiekosten.
Andere EU‑Mitgliedstaaten (z. B. Deutschland, Frankreich, Finnland) haben bereits eine vergleichbare Strompreiskompensation bis 2030 beschlossen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.