Maßnahmenpaket für tiergerechte Schweinehaltung in Österreich
abgestimmt am
13.05.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert ein umfassendes Maßnahmenpaket für tiergerechte Schweinehaltung, das eine verpflichtende Kennzeichnung von Haltungsbedingungen, höhere Förderungen für tierfreundliche Betriebe und verbindliche Quoten für öffentliche Beschaffung vorsieht.
einfache MehrheitXXVIII13.05.2025
Entschließung
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Die Bundesregierung soll ein Maßnahmenpaket für tiergerechte Schweinehaltung vorlegen, das u. a. eine verpflichtende Kennzeichnung von Tierhaltungsbedingungen und Förderungen für tierfreundliche Haltungsformen enthält.
Ein fünfstufiges Kennzeichnungssystem soll eingeführt werden; die oberste Stufe ist für Produkte aus biologischer Produktion reserviert, darunter sollen auch Angaben zu Stall‑, Freiland‑ oder Auslaufhaltung gemacht werden.
Die verpflichtende Herkunfts‑ und Tierhaltungskennzeichnung soll ab dem 01.09.2025 in der gesamten Gastronomie gelten (bisher seit 01.09.2023 nur in Gemeinschaftsverpflegung).
Öffentliche Beschaffungen sollen mindestens 50 % des Schweinefleischs aus höherem Tierwohl (nach dem AMA‑Gütesiegel) beziehen; seit 2023 liegt die Quote bereits bei mindestens 25 %, seit 2025 bei 50 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.