Finanzielle Kompensation für gemeinnützige Wohnbauträger wegen Mietpreisbremse
abgestimmt am
18.06.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, der die Einnahmeverluste der gemeinnützigen Wohnbauträger durch die im März 2025 beschlossene Mietpreisbremse vollständig kompensiert. Ohne Ausgleich drohen Sanierungsstaus, Liquiditätslücken und ein Rückgang von Investitionen in leistbaren und klimaneutralen Wohnraum.
einfache MehrheitXXVIII18.06.2025
Entschließung
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Die Mietpreisbremse wurde im März 2025 auf den regulierten Wohnungsmarkt ausgeweitet, wobei gemeinnützige Mietverhältnisse darunter fallen.
Durch die Bremse sinken die Einnahmen der gemeinnützigen Wohnbauträger, weil das Sanierungsentgelt (EVB) nicht erhöht wird und die Mieten bei ausfinanzierten Wohnungen unverändert bleiben.
Die aktuelle Bundesregierung hat im Bundeshaushalt keine Ausgleichszahlungen für diese Branche vorgesehen, obwohl frühere Regierungen Sanierungspakete zur Kompensation angeboten haben.
Der Antrag fordert, dass die Bundesregierung dem Nationalrat einen Gesetzentwurf vorlegt, der die finanziellen Verluste durch direkte Sanierungsförderungen ausgleicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.