Krankenversicherungsschutz für ukrainische Geflüchtete verlängern
abgestimmt am
18.06.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf, eine neue Verordnung zu erarbeiten, die ukrainischen Kriegsvertriebenen nach dem Auslaufen der bisherigen Sonderregelung im Mai 2025 einen lückenlosen Zugang zur Krankenversicherung sichert – besonders für Personen mit geringem Einkommen.
einfache MehrheitXXVIII18.06.2025
Entschließung
Flüchtling
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die bisherige Sonderverordnung, die ukrainischen Geflüchteten seit März 2022 Krankenversicherung gewährte, lief am 31. Mai 2025 aus.
Bis zum Ablauf der sechs‑wöchigen Toleranzfrist am 12. Juli 2025 müssen Betroffene, die nicht erwerbstätig sind, selbst für eine Krankenversicherung sorgen.
Viele Geflüchtete erhalten nur geringe Einkünfte (z. B. rund € 600 pro Monat) und können die monatliche Selbstversicherungsprämie von etwa € 527 nicht tragen – das schafft eine Versorgungslücke.
Der Antrag fordert die Ministerin auf, dem Hauptausschuss des Nationalrates eine neue Verordnung nach §§ 8 und 9 ASVG vorzulegen, die den Zugang zur medizinischen Versorgung für ukrainische Geflüchtete wiederherstellt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.