Ausschluss von Asyl‑ und Schutzberechtigten von der Sozialhilfe
abgestimmt am
18.06.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden, weil sie laut Statistik 40,7 % der Mindestsicherungsbezieher ausmachen, obwohl sie arbeitsfähig sind. Ziel ist die finanzielle Entlastung des Sozialsystems und die Stärkung der Eigenverantwortung.
einfache MehrheitXXVIII18.06.2025
Entschließung
Flüchtling
Sozialpolitik
Schwerpunkte
Der Antrag fordert, dass Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte von der Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
Im Jahr 2023 machten Asyl‑ und Subsidiär‑Schutz‑Personen rund 40,7 % der Mindestsicherungsbezieher aus, obwohl sie arbeitsfähig sind.
Der Ausschluss soll die finanzielle Belastung des Sozialsystems reduzieren und die Gerechtigkeit gegenüber arbeitender Bevölkerung und Pensionist*innen erhöhen.
Die Bundesregierung, insbesondere die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, soll dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu diesem Ausschluss vorlegen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.