Verlängerung des Krankenversicherungsschutzes für ukrainische Kriegsvertriebene
abgestimmt am
09.07.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, dass die Bundesregierung eine neue Verordnung erlässt, um ukrainischen Kriegsvertriebenen nach dem 12. Juli 2025 wieder einen schnellen und lückenlosen Zugang zur Krankenversicherung zu ermöglichen – besonders für Personen, die sich die Selbstversicherung nicht leisten können.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Entschließung
Flüchtling
Gesundheit
Schwerpunkte
Die befristete Verordnung, die ukrainischen Geflüchteten seit 2022 schnellen Zugang zur Krankenversicherung ermöglichte, läuft am 12. Juli 2025 aus und lässt viele ohne Versicherung zurück.
Viele Betroffene können sich die monatlichen Beiträge von rund 527 € nicht leisten, weil ihre Einkünfte (z. B. geringe Pensionszahlungen) zu niedrig sind.
Die neue Verordnung soll nach § 9 ASVG eine schnelle, unkomplizierte und lückenlose medizinische Grundversorgung sicherstellen, insbesondere für Härtefälle.
Der Antrag richtet sich an die Bundesministerin, dem Hauptausschuss des Nationalrates die Verordnung vorzulegen, damit die Regelung rechtzeitig vor Ablauf der Toleranzfrist wirksam wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.