Anpassung des Bundesarchivgesetzes an das neue Informationsfreiheitsrecht
abgestimmt am
09.07.2025
Zusammenfassung
Der Entschließungsantrag fordert, das Bundesarchivgesetz zu ändern, weil lange Schutzfristen den neuen Informationsfreiheitsrechten widersprechen.
einfache MehrheitXXVIII09.07.2025
Entschließung
Archiv
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Ab dem 1. September 2024 wird das Amtsgeheimnis abgeschafft und das Grundrecht auf Informationszugang (Art. 22a B‑VG) tritt in Kraft.
Das Bundesarchivgesetz sieht Schutzfristen von 25 bis 30 Jahren (manche sogar 110 Jahre) für übergebene Akten vor, die mit dem neuen Informationsfreiheitsrecht kollidieren.
Durch die langen Fristen können wichtige Dokumente nicht mehr zeitnah von Kontrollorganen wie Rechnungshof oder Untersuchungsausschuss eingesehen werden.
Der Antrag fordert die Bundesregierung, insbesondere den Bundeskanzler, unverzüglich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes vorzubereiten, um das Grundrecht auf Informationszugang wirksam zu machen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.