Novelle des Pflanzenschutzgesetzes – Klarstellung von Probenahme und Kontrollbefugnissen
Ministerialentwurf vom 03.05.2004Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert die Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes: Er erweitert die Zutritts‑ und Probenahmebefugnisse der Kontrollen und führt ein neues Verfahren ein, bei dem entnommene Proben halbiert und ein Teil versiegelt an den Betrieb zurückgegeben wird.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/4/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert die Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes: Er erweitert die Zutritts‑ und Probenahmebefugnisse der Kontrollen und führt ein neues Verfahren ein, bei dem entnommene Proben halbiert und ein Teil versiegelt an den Betrieb zurückgegeben wird.Schwerpunkte
- Die Kontrollorgane erhalten ein erweitertes Recht, jederzeit Betriebe zu betreten, Proben zu entnehmen und bei Verweigerung die Amtshandlung zu erzwingen; zudem können sie bei Gefahr im Verzug sofort handeln.
- Ein neuer § 5a regelt die Probenahme: Entnommene Proben werden, soweit möglich, in zwei gleiche Teile geteilt – ein Teil für die Untersuchung, der andere versiegelt an den Betrieb zurückgegeben.
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