Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, wann und wie klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen Patient*innen in Notfällen durchgeführt werden dürfen, legt Genehmigungs‑ und Entschädigungsregeln fest und führt Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern ein.Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/1/2003XXII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf regelt, wann und wie klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen Patient*innen in Notfällen durchgeführt werden dürfen, legt Genehmigungs‑ und Entschädigungsregeln fest und führt Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern ein.Schwerpunkte
- Erlaubt klinische Prüfungen in Notfällen, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist und die Studie lebensrettend sein kann.
- Eine Ethikkommission, die über ausreichende Fachkenntnisse zur jeweiligen Krankheit verfügt, muss die Notfall‑Studie ausdrücklich genehmigen.
Dokumente (PDFs)
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