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Notfall‑Klinikstudien und Kinderschutz in Krankenanstalten
Ministerialentwurf vom 31.08.2003

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, wann und wie klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen Patient*innen in Notfällen durchgeführt werden dürfen, legt Genehmigungs‑ und Entschädigungsregeln fest und führt Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern ein.
Bundesministerium für Gesundheit und Frauen9/1/2003XXII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf regelt, wann und wie klinische Studien an nicht einwilligungsfähigen Patient*innen in Notfällen durchgeführt werden dürfen, legt Genehmigungs‑ und Entschädigungsregeln fest und führt Kinderschutzgruppen in Krankenhäusern ein.

Schwerpunkte

  • Erlaubt klinische Prüfungen in Notfällen, wenn der Patient nicht einwilligungsfähig ist und die Studie lebensrettend sein kann.
  • Eine Ethikkommission, die über ausreichende Fachkenntnisse zur jeweiligen Krankheit verfügt, muss die Notfall‑Studie ausdrücklich genehmigen.
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Waneck Reinhart, Dr.

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