Neuregelung von Asyl‑, Fremden‑ und Aufenthaltsrecht samt Einrichtung eines Beirats
Ministerialentwurf vom 09.12.2008Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Asyl‑, Fremdenpolizei‑ und Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz, führt einheitliche Kriterien für die Ausweisungsprüfung nach Art. 8 EMRK ein, schafft neue §§ 44a/44b für automatische Niederlassungsbewilligungen und richtet einen Beirat des Landeshauptmanns für besondere Fälle ein.Bundesministerium für Inneres12/10/2008XXIV
Flüchtling
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Asyl‑, Fremdenpolizei‑ und Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz, führt einheitliche Kriterien für die Ausweisungsprüfung nach Art. 8 EMRK ein, schafft neue §§ 44a/44b für automatische Niederlassungsbewilligungen und richtet einen Beirat des Landeshauptmanns für besondere Fälle ein.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt einheitliche Kriterien (a‑h) für die Prüfung ein, ob eine Ausweisung mit Art. 8 EMRK vereinbar ist. Diese Kriterien werden in § 10 Abs. 2 Z 2 AsylG und § 66 Abs. 2 FPG übernommen.
- Durch die neuen §§ 44a und 44b kann die Behörde von Amts wegen eine Niederlassungsbewilligung erteilen, wenn eine dauerhafte Ausweisung bereits als unzulässig erklärt wurde.
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