Novellierung von Asyl‑, Fremden‑ und Aufenthaltsrecht – Schutz von Privat‑ und Familienleben
abgestimmt am 12.03.2009
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Asyl‑, Fremdenpolizei‑ und Aufenthaltsrecht, führt neue Kriterien zur Bewertung von Privat‑ und Familienleben nach Art. 8 EMRK ein, schafft automatische Niederlassungsbewilligungen bei dauerhaft unzulässiger Ausweisung und richtet einen besonderen Aufenthaltstitel sowie einen Beirat für besonders berücksichtigungswürdige Fälle ein.
einfache MehrheitXXIV12.03.2009
Gesetz
Flüchtling
Verfassungsgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Schwerpunkte
Einführung neuer Kriterien (Art, Dauer, Familienleben, Integration usw.) für die Prüfung, ob eine Ausweisung das Recht auf Privat‑ und Familienleben nach Art. 8 EMRK verletzt.
Definition, wann eine Ausweisung dauerhaft unzulässig ist – insbesondere bei Schutz von österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit unbefristetem Niederlassungsrecht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.