<!--[-->Einführung eines Waffenregisters und neue Registrierungs‑ sowie Verwahrungspflichten<!--]-->
Einführung eines Waffenregisters und neue Registrierungs‑ sowie Verwahrungspflichten
Ministerialentwurf vom 16.03.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein computergestütztes Waffenregister ein, verpflichtet Besitzer von Kategorie‑C‑ und D‑Waffen zur Registrierung innerhalb von sechs Wochen und legt eine allgemeine Verwahrungspflicht fest.
Bundesministerium für Inneres3/17/2010XXIV
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein computergestütztes Waffenregister ein, verpflichtet Besitzer von Kategorie‑C‑ und D‑Waffen zur Registrierung innerhalb von sechs Wochen und legt eine allgemeine Verwahrungspflicht fest.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzgeber verlangt, dass Schusswaffen und Munition sicher verwahrt werden; der Innenminister kann per Verordnung technische Anforderungen festlegen.
  • Alle Schusswaffen der Kategorien C und D müssen innerhalb von sechs Wochen nach dem Erwerb bei einem Waffenfachhändler registriert werden.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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