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Modernisierung von Unterrichtsmitteln und Prüfungsordnung im Schulunterrichtsgesetz
Ministerialentwurf vom 31.03.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Schulunterrichtsgesetz: Er erweitert die Genehmigungskriterien für Unterrichtsmittel, führt ein Gutachterverfahren und ein verkürztes Verfahren ein, strukturiert Prüfungen neu und hebt alte Regelungen zu AHS‑Spezifika auf.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur4/1/2010XXIV
Primarstufe

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Schulunterrichtsgesetz: Er erweitert die Genehmigungskriterien für Unterrichtsmittel, führt ein Gutachterverfahren und ein verkürztes Verfahren ein, strukturiert Prüfungen neu und hebt alte Regelungen zu AHS‑Spezifika auf.

Schwerpunkte

  • Unterrichtsmittel (z. B. Schulbücher) müssen künftig den Lehrplan, die Kompetenzorientierung der Schulart und Kriterien wie Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit erfüllen.
  • Bevor ein Unterrichtsmittel als geeignet erklärt wird, muss eine Gutachterkommission prüfen, ob es die Voraussetzungen von § 14 Abs. 2 erfüllt und für den Unterricht sinnvoll und kompetenzfördernd ist.
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Schmied Claudia, Dr.

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