<!--[-->Novelle zur Vereinheitlichung von Mandatszahlen im Apothekerkammergesetz<!--]-->
Novelle zur Vereinheitlichung von Mandatszahlen im Apothekerkammergesetz
Ministerialentwurf vom 12.04.2010

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Apothekerkammergesetz, um die Mandatszahlen von Abteilungsausschuss und Delegiertenversammlung nach der reinen Mitgliederzahl zu berechnen und verschiebt den Beginn der Funktionsperioden auf den 1. Juli 2012; Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2011.
Bundesministerium für Gesundheit4/13/2010XXIV
Apotheke

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Apothekerkammergesetz, um die Mandatszahlen von Abteilungsausschuss und Delegiertenversammlung nach der reinen Mitgliederzahl zu berechnen und verschiebt den Beginn der Funktionsperioden auf den 1. Juli 2012; Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2011.

Schwerpunkte

  • Die Wahlberechtigung wird an die abteilungsparitätische Anzahl von Mitgliedern des Kammervorstandes, der Delegiertenversammlung und der Ersatzdelegierten geknüpft.
  • Bei der Festlegung der Mandatszahlen des Abteilungsausschusses erhält jedes Bundesland zunächst ein Mitglied; die übrigen acht Mandate werden nach der Mitgliederzahl der jeweiligen Abteilung verteilt.
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Stöger Alois, diplômé

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