Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Finanzsicherheiten‑Gesetz an die EU‑Richtlinie 2009/44/EG an, indem er Kreditforderungen als zulässige Finanzsicherheit definiert und den Anwendungsbereich auf Unternehmen erweitert.Bundesministerium für Justiz5/18/2010XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Finanzsicherheiten‑Gesetz an die EU‑Richtlinie 2009/44/EG an, indem er Kreditforderungen als zulässige Finanzsicherheit definiert und den Anwendungsbereich auf Unternehmen erweitert.Schwerpunkte
- Der Begriff „Finanzsicherheit“ wird erweitert und schließt nun Kreditforderungen ein, die als Sicherheit in Form einer Vollrechtsübertragung oder eines beschränkten dinglichen Rechts bestellt werden können.
- Der persönliche Anwendungsbereich wird auf juristische Personen, Einzelunternehmer und Personengesellschaften ausgedehnt, wenn die Gegenpartei ein professioneller Finanzmarktteilnehmer ist.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.