Sonderregelung für das Lenken von Feuerwehrfahrzeugen bis 5,5 t mit Klasse‑B‑Führerschein
Ministerialentwurf vom 26.05.2010Zusammenfassung
Der Entwurf erlaubt es Fahrern mit Klasse‑B‑Führerschein, Feuerwehrfahrzeuge bis 5 500 kg zu lenken, wenn sie eine Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten besitzen. Die Bestätigung ist nur zusammen mit einer gültigen Klasse‑B‑Lenkberechtigung gültig und muss bei Kontrollen vorgezeigt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/27/2010XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf erlaubt es Fahrern mit Klasse‑B‑Führerschein, Feuerwehrfahrzeuge bis 5 500 kg zu lenken, wenn sie eine Bestätigung des Landesfeuerwehrkommandanten besitzen. Die Bestätigung ist nur zusammen mit einer gültigen Klasse‑B‑Lenkberechtigung gültig und muss bei Kontrollen vorgezeigt werden.Schwerpunkte
- Die Fahrerlaubnis Klasse B wird erweitert: Wer zusätzlich eine Bestätigung vom Landesfeuerwehrkommandanten hat, darf Feuerwehrfahrzeuge bis 5 500 kg lenken.
- Die Bestätigung ist nur gültig, wenn der Fahrer gleichzeitig im Besitz einer gültigen Klasse‑B‑Lenkberechtigung ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.