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Pflanzenschutzgesetz 2011 – Einheitlicher Schutz gegen Schadorganismen
Ministerialentwurf vom 30.06.2010

Zusammenfassung

Das Pflanzenschutzgesetz 2011 vereinheitlicht den Schutz vor Schadorganismen, definiert zentrale Begriffe, legt Zuständigkeiten fest und regelt Verbote, besondere Anforderungen sowie das Pflanzenpasssystem. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Das Pflanzenschutzgesetz 2011 vereinheitlicht den Schutz vor Schadorganismen, definiert zentrale Begriffe, legt Zuständigkeiten fest und regelt Verbote, besondere Anforderungen sowie das Pflanzenpasssystem. Es tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich umfasst alle Maßnahmen zum Schutz gegen das Verbringen von Schadorganismen, auch für Holz, das als Verpackung oder Transportmaterial dient.
  • Klare Definitionen für Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse, Schadorganismen, Pflanzenpass und weitere Fachbegriffe werden festgelegt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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