Zusammenfassung
Die Novelle führt einen neuen § 22a ein, der den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt über einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer und durch Anpassungen im Nettoaufkommens‑Rechenmodell.Bundesministerium für Finanzen1/9/2009XXIV
Finanzausgleich
Zusammenfassung
Die Novelle führt einen neuen § 22a ein, der den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro gewährt. Die Finanzierung erfolgt über einen Vorwegabzug bei der Körperschaftsteuer und durch Anpassungen im Nettoaufkommens‑Rechenmodell.Schwerpunkte
- Der Bund gewährt den Gemeinden im Jahr 2009 eine einmalige Bedarfszuweisung von 7,5 Millionen Euro.
- Die Finanzierung erfolgt durch einen Vorwegabzug von 7,5 Millionen Euro bei der Körperschaftsteuer im Jahr 2009.
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