Umsetzung der EU‑Pestizidvorschriften – Register‑ und Bescheinigungspflichten
Ministerialentwurf vom 30.06.2010Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf führt ein Register‑ und Bescheinigungssystem ein, um das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln nach EU‑Vorgaben zu kontrollieren und den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu stärken.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2010XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf führt ein Register‑ und Bescheinigungssystem ein, um das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln nach EU‑Vorgaben zu kontrollieren und den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu stärken.Schwerpunkte
- Das Gesetz legt den Anwendungsbereich fest und verbindet die nationalen Regelungen mit der EU‑Verordnung 1107/2009 und der Richtlinie 2009/128/EG.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den EU‑Vorschriften entsprechen; Rücknahme und Kennzeichnung von nicht mehr zulässigen Mitteln sind verpflichtend.
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