Umsetzung der EU‑Pestizidvorschriften – Register‑ und Bescheinigungspflichten Ministerialentwurf vom 7/1/2010
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/1/2010XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf führt ein Register‑ und Bescheinigungssystem ein, um das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln nach EU‑Vorgaben zu kontrollieren und den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu stärken.Schwerpunkte
- Das Gesetz legt den Anwendungsbereich fest und verbindet die nationalen Regelungen mit der EU‑Verordnung 1107/2009 und der Richtlinie 2009/128/EG.
- Pflanzenschutzmittel dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie den EU‑Vorschriften entsprechen; Rücknahme und Kennzeichnung von nicht mehr zulässigen Mitteln sind verpflichtend.
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