Novelle des Kriegsmaterialgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2009/43/EG
Ministerialentwurf vom 16.02.2011Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Kriegsmaterialgesetz an EU‑Recht an, definiert innergemeinschaftliche Verbringungen, führt Globalbewilligungen ein und stärkt Kontrollen sowie Strafbestimmungen. Das Gesetz gilt ab 30.06.2012.Bundesministerium für Inneres2/17/2011XXIV
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Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Kriegsmaterialgesetz an EU‑Recht an, definiert innergemeinschaftliche Verbringungen, führt Globalbewilligungen ein und stärkt Kontrollen sowie Strafbestimmungen. Das Gesetz gilt ab 30.06.2012.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert, dass ein Transport von Kriegsmaterial zwischen EU‑Mitgliedstaaten (Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr) als innergemeinschaftliche Verbringung gilt.
- Das Wort „auswärtige“ wird durch die Formulierung „europäische und internationale“ ersetzt; zudem wird nach dem Begriff „Landesverteidigung“ die Ergänzung „und Sport“ eingefügt.
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