<!--[-->Novelle des Kriegsmaterialgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2009/43/EG<!--]-->
Novelle des Kriegsmaterialgesetzes zur Umsetzung der EU‑Richtlinie 2009/43/EG
Ministerialentwurf vom 16.02.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Kriegsmaterialgesetz an EU‑Recht an, definiert innergemeinschaftliche Verbringungen, führt Globalbewilligungen ein und stärkt Kontrollen sowie Strafbestimmungen. Das Gesetz gilt ab 30.06.2012.
Bundesministerium für Inneres2/17/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Kriegsmaterialgesetz an EU‑Recht an, definiert innergemeinschaftliche Verbringungen, führt Globalbewilligungen ein und stärkt Kontrollen sowie Strafbestimmungen. Das Gesetz gilt ab 30.06.2012.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert, dass ein Transport von Kriegsmaterial zwischen EU‑Mitgliedstaaten (Einfuhr, Ausfuhr oder Durchfuhr) als innergemeinschaftliche Verbringung gilt.
  • Das Wort „auswärtige“ wird durch die Formulierung „europäische und internationale“ ersetzt; zudem wird nach dem Begriff „Landesverteidigung“ die Ergänzung „und Sport“ eingefügt.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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