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Anpassung des NBG & FMA‑BG an die Alleineigentümerschaft des Bundes
Ministerialentwurf vom 03.03.2011

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das Nationalbankgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz an die Alleineigentümerschaft des Bundes über die Oesterreichische Nationalbank an, reduziert den Generalrat, ersetzt veraltete Bezeichnungen und erhöht die Kostenobergrenze für Prüfungen.
Bundesministerium für Finanzen3/4/2011XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Gesetzentwurf passt das Nationalbankgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz an die Alleineigentümerschaft des Bundes über die Oesterreichische Nationalbank an, reduziert den Generalrat, ersetzt veraltete Bezeichnungen und erhöht die Kostenobergrenze für Prüfungen.

Schwerpunkte

  • Die Oesterreichische Nationalbank wird zum Alleineigentum des Bundes: Der Bund ist alleiniger Aktionär, die Grundkapital‑Aufteilung bleibt (12 Mio. € in 150 000 Stückaktien) und die Generalversammlung entfällt.
  • Der Generalrat wird von zwölf auf acht Mitglieder reduziert; alle Mitglieder werden von der Bundesregierung ernannt, wobei höchstens drei gleichzeitig aus dem Kreditinstituts‑Management stammen dürfen.
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Pröll Josef, Dipl.-Ing.

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