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OPCAT‑Durchführungsgesetz – Stärkung der Volksanwaltschaft
Ministerialentwurf vom 23.05.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Volksanwaltschaftsgesetz, schafft neue Befugnisse für den Schutz von Menschenrechten und richtet einen Menschenrechtsbeirat sowie mehrere Kommissionen ein. Damit soll die Volksanwaltschaft als nationaler Präventionsmechanismus für Folter gemäß dem OPCAT fungieren.
Bundeskanzleramt5/24/2011XXIV
Verfassung

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Volksanwaltschaftsgesetz, schafft neue Befugnisse für den Schutz von Menschenrechten und richtet einen Menschenrechtsbeirat sowie mehrere Kommissionen ein. Damit soll die Volksanwaltschaft als nationaler Präventionsmechanismus für Folter gemäß dem OPCAT fungieren.

Schwerpunkte

  • Die Volksanwaltschaft erhält erweiterte Beschlussbefugnisse, u. a. für Empfehlungen, Fristsetzungsanträge und Anträge an den Verfassungsgerichtshof.
  • Jährliche Berichte an National‑ und Bundesrat sowie die Übermittlung des Jahresberichts an den UN‑Unterausschuss zur Verhütung von Folter werden verpflichtend.
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Spindelegger Michael, Dr.

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