<!--[-->Umsetzung der EU‑Richtlinie 2010/24/EU zur grenzüberschreitenden Amtshilfe bei Steuerforderungen<!--]-->
Umsetzung der EU‑Richtlinie 2010/24/EU zur grenzüberschreitenden Amtshilfe bei Steuerforderungen
Ministerialentwurf vom 27.09.2011

Zusammenfassung

Das EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetz führt die EU‑Richtlinie 2010/24/EU in Österreich ein, erweitert den Anwendungsbereich auf alle Steuer‑ und Abgabenansprüche, etabliert ein zentrales Verbindungsbüro beim Finanzminister und regelt Auskünfte, Zustellungen sowie Vollstreckungs‑ und Sicherungsmaßnahmen.
Bundesministerium für Finanzen9/28/2011XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Das EU‑Vollstreckungsamtshilfegesetz führt die EU‑Richtlinie 2010/24/EU in Österreich ein, erweitert den Anwendungsbereich auf alle Steuer‑ und Abgabenansprüche, etabliert ein zentrales Verbindungsbüro beim Finanzminister und regelt Auskünfte, Zustellungen sowie Vollstreckungs‑ und Sicherungsmaßnahmen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz regelt die Amtshilfe zwischen Österreich und anderen EU‑Staaten bei der Vollstreckung von Steuer‑ und Abgabenansprüchen.
  • Der Bundesminister für Finanzen oder sein Vertreter ist als zentrale Behörde und Verbindungsstelle für alle Anfragen zuständig.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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