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Novelle zum Datenschutz‑ und Sicherheitsschutz 2010
Ministerialentwurf vom 19.05.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken, ein zentrales Register einzuführen und Videoüberwachung zu regeln.
Bundeskanzleramt5/20/2009XXIV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bundes‑Verfassungsgesetz, das Datenschutzgesetz 2000 und das Sicherheitspolizeigesetz, um den Schutz personenbezogener Daten zu stärken, ein zentrales Register einzuführen und Videoüberwachung zu regeln.

Schwerpunkte

  • Der Verfassungsrahmen wird um den Begriff „Schutz personenbezogener Daten“ erweitert, wodurch Datenschutz zu einer Bundesangelegenheit wird.
  • Neue Definitionen und Begriffe (z. B. Auftraggeber, Dienstleister, Datenverwendung) werden eingeführt, um die Rollen im Datenökosystem klar zu regeln.
Image of politician Faymann Werner © Parlamentsdirektion

Faymann Werner

SPÖ


Bundeswahlvorschlag



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