EU‑Polizeikooperationsgesetz (EU‑PolKG) – Umsetzung EU‑Beschlüsse in nationales Recht
Ministerialentwurf vom 14.09.2009Zusammenfassung
Der Entwurf führt das EU‑Polizeikooperationsgesetz ein, regelt den Datenaustausch mit Europol, VIS und SIS II, definiert Haftungs- und Kontrollmechanismen und ändert das Polizeikooperations‑ sowie das Sicherheitspolizeigesetz.Bundesministerium für Inneres9/15/2009XXIV
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt das EU‑Polizeikooperationsgesetz ein, regelt den Datenaustausch mit Europol, VIS und SIS II, definiert Haftungs- und Kontrollmechanismen und ändert das Polizeikooperations‑ sowie das Sicherheitspolizeigesetz.Schwerpunkte
- Der Bund haftet für Schäden, die durch falsche oder unrechtmäßige Datenverarbeitung bei Europol entstehen, und kann Regress bei anderen Mitgliedstaaten nehmen.
- Europol unterstützt die Vorbeugung und Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Terrorismus und anderen schweren Straftaten, wenn mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.