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Erweiterung des KFG für assistierte und automatisierte Fahrfunktionen
Ministerialentwurf vom 11.05.2016

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Kraftfahrgesetz um Regelungen, die es Fahrern erlauben, bestimmte Fahraufgaben an genehmigte oder testfähige Assistenz‑ und automatisierte Systeme zu übertragen, wobei sie stets die Kontrolle behalten müssen.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/12/2016XXV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Kraftfahrgesetz um Regelungen, die es Fahrern erlauben, bestimmte Fahraufgaben an genehmigte oder testfähige Assistenz‑ und automatisierte Systeme zu übertragen, wobei sie stets die Kontrolle behalten müssen.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzesentwurf fügt neue Absätze 3a und 3b zu § 102 ein, die es dem Lenker erlauben, bestimmte Fahraufgaben an genehmigte oder testgeeignete Assistenz‑ bzw. automatisierte Systeme zu übertragen.
  • Bei Nutzung der Systeme kann von bestimmten Lenkerpflichten (z. B. das Halten des Lenkrads mit einer Hand) abgewichen werden, wobei der Lenker jederzeit bereit sein muss, die Kontrolle zurückzuübernehmen.
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ


6A - Graz und Umgebung



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