<!--[-->Bundesgesetz zur studentischen Vertretung (HSG 2014)<!--]-->
Bundesgesetz zur studentischen Vertretung (HSG 2014)
Ministerialentwurf vom 02.04.2014

Zusammenfassung

Das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014 regelt die Einrichtung einheitlicher Vertretungsorgane für Studierende an allen Hochschultypen, legt deren Aufgaben, Finanzierungsquellen (Studierendenbeitrag) und das Wahlverfahren fest und schafft Aufsichts‑ sowie Kontrollmechanismen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft4/3/2014XXV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Das Hochschülerinnen‑ und Hochschülerschaftsgesetz 2014 regelt die Einrichtung einheitlicher Vertretungsorgane für Studierende an allen Hochschultypen, legt deren Aufgaben, Finanzierungsquellen (Studierendenbeitrag) und das Wahlverfahren fest und schafft Aufsichts‑ sowie Kontrollmechanismen.

Schwerpunkte

  • Einrichtung von studentischen Vertretungsorganen (Bundesvertretung, Hochschul‑ und Studienvertretungen) an allen genannten Bildungseinrichtungen.
  • Finanzierung über einen Semesterbeitrag von 18 € (plus jährliche Anpassung nach Verbraucherpreisindex) und mögliche Sonderbeiträge.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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