Änderung des Wehrgesetzes – kürzere Milizübungen und Öffnung für Frauen
Ministerialentwurf vom 09.09.2014Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wehrgesetz: Milizübungen werden kürzer, Frauen dürfen freiwillig Milizübungen leisten, und die Änderungen gelten ab 1. Januar 2015.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport9/10/2014XXV
Verteidigung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Wehrgesetz: Milizübungen werden kürzer, Frauen dürfen freiwillig Milizübungen leisten, und die Änderungen gelten ab 1. Januar 2015.Schwerpunkte
- Die Gesamtdauer der Milizübungen wird reduziert: Offizier 120 Tage, Unteroffizier 90 Tage, sonstige Funktionen 30 Tage; freiwillige Nachübungen dürfen bis zum Dreifachen der jeweiligen Gesamtdauer erfolgen.
- Frauen erhalten das Recht, nach einer freiwilligen Meldung Milizübungen zu leisten und unterliegen dabei denselben Regelungen wie männliche Wehrpflichtige, jedoch ohne verpflichtenden Zwang.
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