Einführung der UDRB‑Benchmark und Änderung des Nationalbankgesetzes
Ministerialentwurf vom 14.09.2014Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) als neue Benchmark ein, die ab dem 1. Jänner 2015 die bisherige SMR‑Bund ersetzt, und ändert das Nationalbankgesetz, um externe Rechnungsprüfer für bis zu drei Jahre zu bestellen.Bundesministerium für Finanzen9/15/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen (UDRB) als neue Benchmark ein, die ab dem 1. Jänner 2015 die bisherige SMR‑Bund ersetzt, und ändert das Nationalbankgesetz, um externe Rechnungsprüfer für bis zu drei Jahre zu bestellen.Schwerpunkte
- Die SMR‑Bund wird in allen Bundesgesetzen und Verordnungen durch die neue UDRB ersetzt, mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2015.
- In privaten Verträgen gilt die UDRB ab dem 1. Jänner 2015; für vor diesem Datum geschlossene Verträge wird ein von der OeNB festgelegter Korrekturwert angewendet, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
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