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Einführung der Basismobilisations‑Qualifikation & Reform der Masseur‑Ausbildung
Ministerialentwurf vom 20.10.2014

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die SpezialqualifikationBasismobilisation“ ein, reduziert die praktische Ausbildung für gewerbliche Masseure und vereinfacht die Berufsausübungsregeln im MTD‑Gesetz.
Bundesministerium für Gesundheit10/21/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt die SpezialqualifikationBasismobilisation“ ein, reduziert die praktische Ausbildung für gewerbliche Masseure und vereinfacht die Berufsausübungsregeln im MTD‑Gesetz.

Schwerpunkte

  • Eine neue SpezialqualifikationBasismobilisation“ wird eingeführt, die medizinischen Masseuren und Heilmasseuren erlaubt, Patienten bei Mobilität und Gehhilfen zu unterstützen.
  • Die bisherige praktische, verkürzte Ausbildung für gewerbliche Masseure wird von 875 auf 400 Stunden reduziert.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


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