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Einführung neuer Leitungsfunktionen und Entlastungen im land‑ und forstwirtschaftlichen Lehrerdienstrecht
Ministerialentwurf vom 08.05.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz und das Vertragslehrpersonengesetz, um neue Leitungsfunktionen einzuführen, die Mitverwendung an Bundes‑ bzw. Landes­schulen zu ermöglichen und die Lehrverpflichtung für bestimmte Zusatzaufgaben zu reduzieren. Gleichzeitig werden Zulagen für die neuen Funktionen festgelegt und finanzielle Folgen für den Staatshaushalt abgeschätzt.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus5/9/2019XXVI
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Landeslehrer‑Dienstrechtsgesetz und das Vertragslehrpersonengesetz, um neue Leitungsfunktionen einzuführen, die Mitverwendung an Bundes‑ bzw. Landes­schulen zu ermöglichen und die Lehrverpflichtung für bestimmte Zusatzaufgaben zu reduzieren. Gleichzeitig werden Zulagen für die neuen Funktionen festgelegt und finanzielle Folgen für den Staatshaushalt abgeschätzt.

Schwerpunkte

  • Lehrpersonen können bei Bedarf (mit Zustimmung) vorübergehend an einer Dienststelle der Landesverwaltung oder an einer Bundes‑/Landesschule eingesetzt werden; für Einsätze über ein Schuljahr ist die Zustimmung nötig, wobei maximal 50 % der Vollbeschäftigung an einer Pädagogischen Hochschule zulässig sind.
  • Bei Verhinderung der Schulleitung wird diese zunächst von einer Lehrperson mit dem höchsten Dienstalter vertreten; bei längerer Verhinderung (mehr als zwei Monate) kann eine speziell dafür bestellte Lehrperson die Leitung übernehmen.
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Köstinger Elisabeth

ÖVP


2 - Kärnten



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