<!--[-->Anpassung des Bundes‑Energieeffizienzgesetzes an EU‑Richtlinien 2012/27/EU<!--]-->
Anpassung des Bundes‑Energieeffizienzgesetzes an EU‑Richtlinien 2012/27/EU
Ministerialentwurf vom 13.10.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundes‑Energieeffizienzgesetz an aktuelle EU‑Vorgaben an: Der Bund muss bei Erwerb oder Miete von Immobilien energieeffiziente Gebäude wählen und es gibt klare Ausnahmen. Das Inkrafttreten erfolgt kurz nach Kundmachung im Jahr 2019.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus10/14/2019XXVI
Energie

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Bundes‑Energieeffizienzgesetz an aktuelle EU‑Vorgaben an: Der Bund muss bei Erwerb oder Miete von Immobilien energieeffiziente Gebäude wählen und es gibt klare Ausnahmen. Das Inkrafttreten erfolgt kurz nach Kundmachung im Jahr 2019.

Schwerpunkte

  • Der Gesetzestext von § 3 wird um einen Hinweis ergänzt, dass die Richtlinie 2012/27/EU zuletzt durch die EU‑Richtlinie 2018/2002 und die Verordnung (EU) Nr. 2018/1999 geändert wurde.
  • Bei Erwerb oder Miete von Immobilien muss der Bund Gebäude wählen, die die Mindestanforderungen an Gesamtenergieeffizienz erfüllen und gleichzeitig Kostenwirksamkeit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, technische Eignung und ausreichenden Wettbewerb berücksichtigen.
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

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