Erleichterung der Saisonarbeitskräfte‑Zulassung und Abschaffung der Höchstzahlen
Ministerialentwurf vom 01.11.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz. Er erleichtert die Zulassung von Saisonarbeitskräften, die bereits mehrfach in Österreich beschäftigt waren, und streicht die jährliche Höchstzahl für solche Arbeitskräfte aus der Niederlassungsverordnung.Bundesministerium für Arbeit11/2/2021XXVII
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz. Er erleichtert die Zulassung von Saisonarbeitskräften, die bereits mehrfach in Österreich beschäftigt waren, und streicht die jährliche Höchstzahl für solche Arbeitskräfte aus der Niederlassungsverordnung.Schwerpunkte
- Der Begriff "registrierte befristet beschäftigte Ausländer" wird erweitert, sodass nun auch Personen zählen, die bereits als Stammsaisoniers registriert sind.
- Der Arbeitsminister muss bei der Festlegung von Saisonarbeits‑Kontingenten die Zahl bereits registrierter Stammsaisoniers berücksichtigen.
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