Zusammenfassung
Das Vorhaben führt ein Erstauftraggeberprinzip ein: Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision; weitere Regelungen zur Dokumentation und Sanktionen ergänzen das Maklergesetz.Bundesministerium für Justiz3/23/2022XXVII
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht
Zusammenfassung
Das Vorhaben führt ein Erstauftraggeberprinzip ein: Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision; weitere Regelungen zur Dokumentation und Sanktionen ergänzen das Maklergesetz.Schwerpunkte
- Ein neues § 17a legt fest, dass nur derjenige, der den Makler zuerst beauftragt – Vermieter oder Mieter – die Provision zahlen muss.
- Der § 18 wird um die Formulierung ergänzt, dass von den Änderungen des § 17a nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf.
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