<!--[-->Einführung des Erstauftraggeberprinzips im Maklergesetz<!--]-->
Einführung des Erstauftraggeberprinzips im Maklergesetz
Ministerialentwurf vom 22.03.2022

Zusammenfassung

Das Vorhaben führt ein Erstauftraggeberprinzip ein: Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision; weitere Regelungen zur Dokumentation und Sanktionen ergänzen das Maklergesetz.
Bundesministerium für Justiz3/23/2022XXVII
Wohnungspolitik
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Das Vorhaben führt ein Erstauftraggeberprinzip ein: Wer den Makler zuerst beauftragt, zahlt die Provision; weitere Regelungen zur Dokumentation und Sanktionen ergänzen das Maklergesetz.

Schwerpunkte

  • Ein neues § 17a legt fest, dass nur derjenige, der den Makler zuerst beauftragt – Vermieter oder Mieter – die Provision zahlen muss.
  • Der § 18 wird um die Formulierung ergänzt, dass von den Änderungen des § 17a nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden darf.
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Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

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