Novelle zum OeAD‑Gesetz: Vermögensübertragung, erweiterte Aufgaben und neue Aufsichtsratregelungen
Ministerialentwurf vom 19.07.2022Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das Vermögen des Vereins erinnern.at an die OeAD‑GmbH, erweitert deren Aufgaben um Bildungs‑ und Mobilitätsdaten sowie ändert die Aufsichtsratszusammensetzung und legt neue Regeln für die Datenverarbeitung fest.Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung7/20/2022XXVII
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Hochschulausbildung
Forschung und geistiges Eigentum
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf überträgt das Vermögen des Vereins erinnern.at an die OeAD‑GmbH, erweitert deren Aufgaben um Bildungs‑ und Mobilitätsdaten sowie ändert die Aufsichtsratszusammensetzung und legt neue Regeln für die Datenverarbeitung fest.Schwerpunkte
- Das Vermögen des Vereins "erinnern.at" wird per Gesamtrechtsnachfolge unentgeltlich an die OeAD‑GmbH übertragen; das Geld darf nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
- Der Unternehmensgegenstand wird um Weiterbildungsmaßnahmen, den Betrieb einer zentralen Mobilitäts‑ und Kooperationsdatenbank sowie die Übernahme des Programms "Nationalsozialismus und Holocaust" erweitert.
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