Novelle 2022 zum Transparenzdatenbankgesetz – COFOG‑Kategorisierung, Vollständigkeitserklärungen und Förderungsschienen
Ministerialentwurf vom 01.09.2022Zusammenfassung
Die Novelle 2022 modernisiert das Transparenzdatenbankgesetz: Sie führt eine einheitliche COFOG‑Kategorisierung, erweitert Datenquellen, verlangt jährliche Vollständigkeitserklärungen und erleichtert Kleingemeinden die Teilnahme durch gruppierte Förderungs‑„Schienen“. Zudem dürfen bestimmte Behörden Daten aus der Datenbank zur Betrugsbekämpfung erhalten.Bundesministerium für Finanzen9/2/2022XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die Novelle 2022 modernisiert das Transparenzdatenbankgesetz: Sie führt eine einheitliche COFOG‑Kategorisierung, erweitert Datenquellen, verlangt jährliche Vollständigkeitserklärungen und erleichtert Kleingemeinden die Teilnahme durch gruppierte Förderungs‑„Schienen“. Zudem dürfen bestimmte Behörden Daten aus der Datenbank zur Betrugsbekämpfung erhalten.Schwerpunkte
- Die Datenklärungsstelle führt künftig eine einheitliche, mehrstufige Kategorisierung aller Leistungsangebote nach dem COFOG‑System durch.
- Leistungsdefinierende Stellen müssen jährlich bis zum 1. März eine Vollständigkeitserklärung einreichen, in der fehlende Leistungen angegeben und begründet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.