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Erweiterung des Mitbestimmungsrechts bei grenzüberschreitenden Unternehmensumstrukturierungen
Ministerialentwurf vom 19.01.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften. Er schafft neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in spezielle Verhandlungs‑ und Entsendungsgremien und legt fest, dass entsprechende Gerichtsverfahren am Sitz der betroffenen Gesellschaft geführt werden.
Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft1/20/2023XXVII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer*innen bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen, Umwandlungen und Spaltungen von Kapitalgesellschaften. Er schafft neue Regelungen für die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in spezielle Verhandlungs‑ und Entsendungsgremien und legt fest, dass entsprechende Gerichtsverfahren am Sitz der betroffenen Gesellschaft geführt werden.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf ergänzt § 113 um neue Ziffern, die die Entsendung von Arbeitnehmervertretern in das besondere Verhandlungsgremium und in den Aufsichts‑ bzw. Verwaltungsrat der aus einer grenzüberschreitenden Verschmelzung hervorgehenden Gesellschaft regeln.
  • Ein neuer Absatz (3 a) in § 218 legt fest, dass bei fehlendem Betriebsrat die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmer*innen die Entsendung in das besondere Verhandlungsgremium übernimmt.
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Kocher Martin, Mag. Dr.

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