Bundeskanzleramt6/5/2023XXVII
ehrende Auszeichnung
Zusammenfassung
Das Bundes‑Ehrenzeichengesetz fasst die bisherigen Regelungen zu staatlichen Auszeichnungen zusammen, legt fest, wer sie verleihen darf, und führt klare Bedingungen für den Widerruf sowie die posthume Aberkennung ein.Schwerpunkte
- Das Gesetz fasst die drei bisherigen Ehrenzeichen‑Gesetze zu einem einheitlichen Bundes‑Ehrenzeichengesetz zusammen.
- Die Verleihung erfolgt durch den/die Bundespräsident*in (für die Republik‑Ehrenzeichen) bzw. durch die Bundesregierung bzw. den/die zuständige*n Minister*in (für Bundes‑Ehrenzeichen).
