Novelle 2023: Detaillierte Aufschlüsselung von Förderungen im Transparenzdatenbankgesetz
Ministerialentwurf vom 26.09.2023Zusammenfassung
Der Entwurf 2023 verfeinert das Transparenzdatenbankgesetz 2012, indem er den Förderungsbegriff in mehrere Unterkategorien gliedert, neue Erfassungs- und Meldepflichten einführt und die Möglichkeit schafft, Wirkungsziele sowie -indikatoren zu dokumentieren.Bundesministerium für Finanzen9/27/2023XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf 2023 verfeinert das Transparenzdatenbankgesetz 2012, indem er den Förderungsbegriff in mehrere Unterkategorien gliedert, neue Erfassungs- und Meldepflichten einführt und die Möglichkeit schafft, Wirkungsziele sowie -indikatoren zu dokumentieren.Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 1 Abs. 1 Z 4 wird geändert, sodass die Ausnahme von Sachleistungen entfällt.
- Leistungen, die nicht Geldleistungen sind, müssen von den leistenden Stellen unverzüglich in die Transparenzdatenbank eingetragen und aktuell gehalten werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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