<!--[-->Novelle 2023: Detaillierte Aufschlüsselung von Förderungen im Transparenzdatenbankgesetz<!--]-->
Novelle 2023: Detaillierte Aufschlüsselung von Förderungen im Transparenzdatenbankgesetz
Ministerialentwurf vom 26.09.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf 2023 verfeinert das Transparenzdatenbankgesetz 2012, indem er den Förderungsbegriff in mehrere Unterkategorien gliedert, neue Erfassungs- und Meldepflichten einführt und die Möglichkeit schafft, Wirkungsziele sowie -indikatoren zu dokumentieren.
Bundesministerium für Finanzen9/27/2023XXVII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf 2023 verfeinert das Transparenzdatenbankgesetz 2012, indem er den Förderungsbegriff in mehrere Unterkategorien gliedert, neue Erfassungs- und Meldepflichten einführt und die Möglichkeit schafft, Wirkungsziele sowie -indikatoren zu dokumentieren.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut von § 1 Abs. 1 Z 4 wird geändert, sodass die Ausnahme von Sachleistungen entfällt.
  • Leistungen, die nicht Geldleistungen sind, müssen von den leistenden Stellen unverzüglich in die Transparenzdatenbank eingetragen und aktuell gehalten werden.
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Brunner Magnus, Dr., LL.M. - 53

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