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Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz (DSA‑Begleitgesetz)
Ministerialentwurf vom 22.10.2023

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz, benennt die KommAustria zur zentralen Aufsichtsbehörde und regelt umfangreiche Pflichten, Sanktionen und Finanzierungsmodelle für Online‑Plattformen und andere Vermittlungsdienste.
Bundesministerium für Justiz10/23/2023XXVII
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Europäische Union
Telekommunikation
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Koordinator‑für‑digitale‑Dienste‑Gesetz, benennt die KommAustria zur zentralen Aufsichtsbehörde und regelt umfangreiche Pflichten, Sanktionen und Finanzierungsmodelle für Online‑Plattformen und andere Vermittlungsdienste.

Schwerpunkte

  • Die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) wird zum Koordinator für digitale Dienste ernannt und übernimmt sämtliche Aufgaben aus der EU‑DSA‑Verordnung.
  • KommAustria kann außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zulassen oder widerrufen, wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind.
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